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Fachwort
DeutschLöschung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Löschung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 236 Mit einer Schuldbuchforderung gegen den Bund oder ein Land kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts der Wertpapiere geleistet werden , deren Aushändigung der Gläubiger gegen Löschung seiner Forderung verlangen kann .
BGB 875. 1 Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist , soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt , die Erklärung des Berechtigten , dass er das Recht aufgebe , und die Löschung des Rechts im Grundbuch erforderlich . Die Erklärung ist dem Grundbuchamt oder demjenigen gegenüber abzugeben , zu dessen Gunsten sie erfolgt .
BGB 875. 2 Vor der Löschung ist der Berechtigte an seine Erklärung nur gebunden , wenn er sie dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben oder demjenigen , zu dessen Gunsten sie erfolgt , eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Löschungsbewilligung ausgehändigt hat .
BGB 888. 1 Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen , zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht , unwirksam ist , kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen , die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist .