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Fachwort
DeutschKurswert Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kurswert
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 234. 1 Wertpapiere sind zur Sicherheitsleistung nur geeignet , wenn sie auf den Inhaber lauten , einen Kurswert haben und einer Gattung angehören , in der Mündelgeld angelegt werden darf . Den Inhaberpapieren stehen Orderpapiere gleich , die mit Blankoindossament versehen sind .
BGB 244. 2 Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert , der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist .