| Fachwort | 
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  | Deutsch | Haushalt   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Hau|shalt  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | 1Tim 5,14 Deshalb will ich , dass jüngere Witwen heiraten , Kinder zur Welt bringen , den Haushalt versorgen und dem Gegner keinen Anlass zu übler Nachrede geben .   | 
 | BGB 549. 2 Die Vorschriften über die Mieterhöhung ( §§ 557 bis 561 ) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum ( § 568 Abs . 2 , §§ 573 , 573a , 573d Abs . 1 , §§ 574 bis 575 , 575a Abs . 1 und §§ 577 , 577a ) gelten nicht für Mietverhältnisse über 1. Wohnraum , der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist , 2. Wohnraum , der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat , sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist , mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt , 3. Wohnraum , den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat , um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen , wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat .   | 
 | BGB 563. 1 Der Ehegatte , der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt , tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein . Dasselbe gilt für den Lebenspartner .   | 
 | BGB 563. 2 Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters , treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein , wenn nicht der Ehegatte eintritt . Der Eintritt des Lebenspartners bleibt vom Eintritt der Kinder des Mieters unberührt . Andere Familienangehörige , die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen , treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein , wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt . Dasselbe gilt für Personen , die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen .   | 
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