Fachwort |
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Deutsch | Gewichte | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Gewichte |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Am 8,5 Ihr sagt : Wann ist das Neumondfest vorbei ? / Wir wollen Getreide verkaufen . Und wann ist der Sabbat vorbei ? / Wir wollen den Kornspeicher öffnen , das Maß kleiner und den Preis größer machen / und die Gewichte fälschen . |
| GG 73. 1 Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über : 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde ; 3. die Freizügigkeit , das Passwesen , das Melde - und Ausweiswesen , die Ein - und Auswanderung und die Auslieferung ; 4. das Währungs - , Geld - und Münzwesen , Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung ; 5. die Einheit des Zoll - und Handelsgebietes , die Handels - und Schiffahrtsverträge , die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren - und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll - und Grenzschutzes ; 5a. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland ; 6. den Luftverkehr ; 6a. den Verkehr von Eisenbahnen , die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen ( Eisenbahnen des Bundes ) , den Bau , die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege ; 7. das Postwesen und die Telekommunikation ; 8. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen ; 9. den gewerblichen Rechtsschutz , das Urheberrecht und das Verlagsrecht ; 9a. die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen , in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt , die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht ; 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder a ) in der Kriminalpolizei , b ) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung , des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes ( Verfassungsschutz ) und c ) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet , die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden , sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung ; 11. die Statistik für Bundeszwecke ; 12. das Waffen - und das Sprengstoffrecht ; 13. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen ; 14. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken , die Errichtung und den Betrieb von Anlagen , die diesen Zwecken dienen , den Schutz gegen Gefahren , die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen , und die Beseitigung radioaktiver Stoffe . |
| Dtn 25,13 Du sollst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichte haben , ein größeres und ein kleineres . |
| Dtn 25,15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben , volle und richtige Hohlmaße sollst du haben , damit du lange in dem Land lebst , das der Herr , dein Gott , dir gibt . |
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