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Fachwort
DeutschErwerben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erwerben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1646. 1 Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen , so geht mit dem Erwerb das Eigentum auf das Kind über , es sei denn , dass die Eltern nicht für Rechnung des Kindes erwerben wollen . Dies gilt insbesondere auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren , die mit Blankoindossament versehen sind .