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Fachwort
DeutschErmessen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erme|ssen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1351 Von Anfang an bringen die Christen neben Brot und Wein für die Eucharistie auch Gaben zur Unterstützung Bedürftiger mit . Dieser Brauch der Kollekte [ Vgl . 1 Kor 16,1 ] ist durch das Beispiel Christi angeregt , der arm wurde , um uns reich zu machen [ Vgl . 2 Kor 8,9. ] . Wer die Mittel und guten Willen hat , gibt nach seinem Ermessen , was er will , und das , was da zusammenkommt , wird beim Vorsteher hinterlegt . Dieser kommt damit Waisen und Witwen zu Hilfe , solchen , die wegen Krankheit oder aus sonst einem Grunde bedürftig sind , den Gefangenen und den Fremdlingen , die in der Gemeinde anwesend sind ; kurz , er ist allen , die in der Not sind , ein Fürsorger ( Justin , apol . 1,67,6 ) .
Kte 269 Die Heiligen Schriften bekennen wiederholt , daß sich die Macht Gottes auf alles erstreckt . Sie nennen ihn den Starken Jakobs [ Vgl . Jes 1,24. ] , den Herrn der Heerscharen ( Ps 24 , 10 ) , stark und gewaltig ( Ps 24,8 ) . Gott ist im Himmel und auf der Erde allmächtig ( Ps 135,6 ) , denn er hat sie erschaffen . Für ihn ist darum nichts unmöglich [ Vgl . Jer 32,17 ; Lk 1,37. ] , und er waltet über sein Werk nach seinem Ermessen [ Vgl . Jer 27,5. ] . Er ist der Herr des Alls , dessen Ordnung er festgesetzt hat und das ihm gänzlich untersteht und gehorcht ; er ist der Herr der Geschichte ; er lenkt die Herzen und die Geschehnisse nach seinem Willen [ Vgl . Est 4,17 b ; Spr 21,1 ; Tob 13,2. ] : Du bist immer imstande , deine große Macht zu entfalten . Wer könnte der Kraft deines Arms widerstehen ? ( Weish 11,21 ) .
BGB 315. 1 Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist .
BGB 315. 3 Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen , so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich , wenn sie der Billigkeit entspricht . Entspricht sie nicht der Billigkeit , so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen ; das Gleiche gilt , wenn die Bestimmung verzögert wird .