Fachwort |
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Deutsch | Einigung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ei|ni|gu|ng |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2837 Täglich . Dieses Wort , epioúsios , findet sich im Neuen Testament nur hier . Im zeitlichen Sinn verstanden , nimmt es erzieherisch das Heute wieder auf , um uns in einem unbedingten Vertrauen zu bestärken . Im qualitativen Sinn genommen , bedeutet es das Lebensnotwendige und , weiter gefaßt , jedes Gut , das zum Lebensunterhalt genügt [ Vgl . Ex 16 , 19-21 ] . Buchstäblich [ epioúsios überwesentlich ] bezeichnet es unmittelbar das Brot des Lebens , den Leib Christi und die Arznei der Unsterblichkeit ( Ignatius v . Antiochien , Eph . 20,2 ) , ohne die wir das Leben nicht in uns haben [ Vgl . Joh 6,53-56 ] . Mit dem buchstäblichen wird auch der himmlische Sinn dieser Bitte offensichtlich : dieser Tag bezeichnet den Tag des Herrn . Dieser ist der Tag des Festmahls im Reiche Gottes , der in der Eucharistie vorweggenommen wird , die Vorgeschmack des kommenden Reiches ist . Darum ist es angemessen , die Eucharistie jeden Tag zu feiern . Die Eucharistie ist unser tägliches Brot . Dieser göttlichen Speise eignet die Kraft der Einigung : sie vereint uns mit dem Leib des Herrn und macht uns zu seinen Gliedern , damit wir das werden , was wir empfangen . . . Dieses tägliche Brot ist auch in den Lesungen , die ihr jeden Tag in der Kirche anhört , in den Hymnen , die ihr hört und die ihr singt . All das benötigen wir für unsere Pilgerschaft ( Augustinus , serm . 57,7,7 ) . Der Vater im Himmel ermahnt uns , als Kinder des Himmels um das Brot des Himmels zu bitten [ Vgl . Joh 6,51 ] . Christus selbst ist das Brot , das in die Jungfrau gesät , im Fleisch durchsäuert , im Leiden geknetet , im Ofen des Grabes gebacken , in der Kirche aufbewahrt und auf den Altären geopfert wird . Dieses Brot teilt er Tag für Tag den Gläubigen aus als eine himmlische Nahrung ( Petrus Chrysologus , serm . 67 ) . |
| BGB 574a. 2 Kommt keine Einigung zustande , so werden die Fortsetzung des Mietverhältnisses , deren Dauer sowie die Bedingungen , zu denen es fortgesetzt wird , durch Urteil bestimmt . Ist ungewiss , wann voraussichtlich die Umstände wegfallen , auf Grund deren die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet , so kann bestimmt werden , dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird . |
| BGB 574c. 1 Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden , dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird , so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen , wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind , deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war . |
| BGB 591. 3 Das Landwirtschaftsgericht kann auf Antrag auch über den Mehrwert Bestimmungen treffen und ihn festsetzen . Es kann bestimmen , dass der Verpächter den Mehrwert nur in Teilbeträgen zu ersetzen hat , und kann Bedingungen für die Bewilligung solcher Teilzahlungen festsetzen . Ist dem Verpächter ein Ersatz des Mehrwerts bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch in Teilbeträgen nicht zuzumuten , so kann der Pächter nur verlangen , dass das Pachtverhältnis zu den bisherigen Bedingungen so lange fortgesetzt wird , bis der Mehrwert der Pachtsache abgegolten ist . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht über eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses . |
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