| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Dienerin   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Di|en|erin  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1070 Im Neuen Testament bezeichnet das Wort Liturgie nicht nur die Feier des Gottesdienstes [ Vgl . Apg 13,2 ; Lk 1,23 gr ] , sondern auch die Verkündigung des Evangeliums [ Vgl . Röm 15,16 : Phil 2,14-17 und 2,30]und die tätige Nächstenliebe [ Vgl . Röm 15,27 ; 2 Kor 9,12 ; Phil 2,25 ] . Bei all dem geht es um den Dienst an Gott und den Menschen . In der Liturgiefeier ist die Kirche Dienerin nach dem Vorbild ihres Herrn , des einzigen Liturgen [ Vgl . Hehr 8,2. 6 gr ] , indem sie in Gottesdienst , Verkündigung und Liebesdienst am Amt Christi als Priester , Prophet und König teilnimmt . Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des priesterlichen Amtes Jesu Christi ; in ihr wird durch sinnenfällige Zeichen die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi , nämlich dem Haupt und seinen Gliedern , der gesamte öffentliche Kult vollzogen . Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi , des Priesters , und seines Leibes , der die Kirche ist , in vorzüglichem Sinn heilige Handlung , deren Wirksamkeit keine andere Handlung der Kirche durch dieselbe Bedeutung und denselben Rang gleichkommt ( SC 7 ) .   | 
 | Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) .   | 
 | Röm 16,1 Ich empfehle euch unsere Schwester Phöbe , die Dienerin der Gemeinde von Kenchreä :   | 
 | 1Sam 25,41 Sie stand auf , verneigte sich bis zur Erde und sagte : Deine Magd steht als Dienerin bereit , um den Dienern meines Herrn die Füße zu waschen .   | 
 |  |