Fachwort |
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Deutsch | Darlehen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Da|rl|ehen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Wsh 15,8 Aus dem gleichen Lehm formt er in verkehrter Mühe auch einen nichtigen Gott , er , der vor kurzem aus Erde entstand und bald dorthin zurückkehrt , woher er genommen ist , wenn seine Seele , das ihm anvertraute Darlehen , zurückgefordert wird . |
| BGB 248. 2 Sparkassen , Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren , dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen . Kreditanstalten , die berechtigt sind , für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben , können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen . |
| BGB 358. 3 Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden , wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden . Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen , wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert , oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten , wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient . Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen , wenn der Darlehensgeber selbst das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht verschafft oder wenn er über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus den Erwerb des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer förd ert , indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht , bei der Planung , Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt . |
| BGB 358. 4 § 357 gilt für den verbundenen Vertrag entsprechend . Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen . Der Darlehensgeber tritt im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein , wenn das Darlehen dem Unternehmer bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist . |
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