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Fachwort
DeutschBezweckt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bezweckt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 680 Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr , so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten .
BGB 2076 Bezweckt die Bedingung , unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist , den Vorteil eines Dritten , so gilt sie im Zweifel als eingetreten , wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert .