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1620
DeBartolo
Kte 1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt . Jeder Mensch hat das natürliche Recht , als ein freies , verantwortliches Wesen anerkannt zu werden , weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist . Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig . Das Recht , die Freiheit auszuüben , ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden , besonders in sittlichen und religiösen Belangen [ Vgl . DH 2 ] . Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [ Vgl . DH 7 ] .
Kte 1747 Das Recht seine Freiheit auszuüben ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in religiösen und sittlichen Belangen . Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben alles zu sagen oder alles zu tun .