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Fachwort
DeutschBeerbung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beerbung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1925. 3 Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr , so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften . Sind Abkömmlinge nicht vorhanden , so erbt der überlebende Teil allein .
BGB 1926. 5 Soweit Abkömmlinge an die Stelle ihrer Eltern oder ihrer Voreltern treten , finden die für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften Anwendung .