| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Bedachte | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Bedachte | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 2074 Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Zuwendung nur gelten soll , wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt . | 
|  | BGB 2075 Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht , dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut , so ist , wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt , im Zweifel anzunehmen , dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll , dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt . | 
|  | BGB 2087. 1 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet , so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen , auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist . | 
|  | BGB 2151. 3 Kann der Beschwerte oder der Dritte die Bestimmung nicht treffen , so sind die Bedachten Gesamtgläubiger . Das Gleiche gilt , wenn das Nachlassgericht dem Beschwerten oder dem Dritten auf Antrag eines der Beteiligten eine Frist zur Abgabe der Erklärung bestimmt hat und die Frist verstrichen ist , sofern nicht vorher die Erklärung erfolgt . Der Bedachte , der das Vermächtnis erhält , ist im Zweifel nicht zur Teilung verpflichtet . | 
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