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Fachwort
DeutschAusbeute Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ausbeute
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 99. 1 Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute , welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird .