kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschzustehe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zustehe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 891. 1 Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen , so wird vermutet , dass ihm das Recht zustehe .
BGB 2365 Es wird vermutet , dass demjenigen , welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist , das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei .