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Fachwort
Deutschtätigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: tät|ig|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1072 Die heilige Liturgie füllt nicht das ganze Tun der Kirche aus ( SC 9 ) ; ihr müssen die Evangelisierung , der Glaube und die Bekehrung vorausgehen ; erst dann kann sie im Leben der Gläubigen ihre Früchte bringen : das neue Leben im Heiligen Geist , den tätigen Einsatz für die Sendung der Kirche und den Dienst an ihrer Einheit .
Kte 1141 Die Gemeinde , die feiert , ist die Gemeinschaft der Getauften , die durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist . . . zu einem geistigen Haus und einem heiligen Priestertum geweiht [ wurden ] , damit sie . . . geistige Opfer darbringen ( LG 10 ) . Dieses gemeinsame Priestertum ist das Priestertum Christi , des einzigen Priesters , an dem alle seine Glieder teilhaben[Vgl . LG 10 ; 34 : P0 2 ] . Die Mutter Kirche wünscht sehr , daß alle Gläubigen zu jener vollen , bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden , die vom Wesen der Liturgie selbst erfordert wird und zu der das christliche Volk , ‚das auserwählte Geschlecht , das königliche Priestertum , der heilige Stamm , das Eigentumsvolk‘ ( 1 Petr 2,9)[Vgl. 1 Petr 2,4-5 ] kraft der Taufe das Recht und die Pflicht hat ( SC 14 ) .
Kte 1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist , desto dringender ist die Pflicht , sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen . Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt , das habt ihr mir getan ( Mt 25,40 ) .
GG 13. 5 Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen , kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden . Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig , wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist ; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen .