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Fachwort
Deutschtunlich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: tunlich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 681 Der Geschäftsführer hat die Übernahme der Geschäftsführung , sobald es tunlich ist , dem Geschäftsherrn anzuzeigen und , wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , dessen Entschließung abzuwarten . Im Übrigen finden auf die Verpflichtungen des Geschäftsführers die für einen Beauftragten geltenden Vorschriften der §§ 666 bis 668 entsprechende Anwendung .
BGB 1288. 1 Wird eine Geldforderung in Gemäßheit des § 1281 eingezogen , so sind der Pfandgläubiger und der Gläubiger einander verpflichtet , dazu mitzuwirken , dass der eingezogene Betrag , soweit es ohne Beeinträchtigung des Interesses des Pfandgläubigers tunlich ist , nach den für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften verzinslich angelegt und gleichzeitig dem Pfandgläubiger das Pfandrecht bestellt wird . Die Art der Anlegung bestimmt der Gläubiger .
BGB 1826 Das Familiengericht soll vor der Entscheidung über die zu einer Handlung des Vormunds erforderliche Genehmigung den Gegenvormund hören , sofern ein solcher vorhanden und die Anhörung tunlich ist .
BGB 1990. 1 Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt , so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern , als der Nachlass nicht ausreicht . Der Erbe ist in diesem Fall verpflichtet , den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben .