Fachwort |
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Deutsch | strenge | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | str|enge |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form , in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt , starke Veränderungen durchlaufen . Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen , die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten ( etwa Götzendienst , Mord und Ehebruch ) , an eine sehr strenge Disziplin gebunden : Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun , bevor sie Vergebung erhielten . Zu diesem Stand der Büßer ( der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war ) wurde man nur selten , in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen . Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt , brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der Privatbuße nach Kontinentaleuropa . Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen , bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt . Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester . Diese neue P raxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes . Sie ermöglichte , die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen . Das ist in großen Linien die Form der Buße , die Kirche bis heute anwendet . |
| 2Kor 8,8 Ich meine das nicht als strenge Weisung , aber ich gebe euch Gelegenheit , angesichts des Eifers anderer auch eure Liebe als echt zu erweisen . |
| Wsh 6,8 den Mächtigen aber droht strenge Untersuchung . |
| Kte 2489 Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muß stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden . Das Wohl und die Sicherheit 1 anderer , die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe , etwas , das nicht bekanntwerden soll , zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen . Die Pflicht , Ärgernis zu vermeiden , fordert oft strenge Diskretion . Niemand ist verpflichtet , die Wahrheit Personen zu enthüllen , die kein Recht auf deren Kenntnis haben [ Vgl . Sir 27,16 ; Spr 25 , 9-10 ] . |
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