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Fachwort
Deutschprivate Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: pri|vate
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2316 Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft . Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht , sie gesetzlich zu regeln . Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen , die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden .
Kte Ebenfalls sittlich verwerflich sind : Spekulation , durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt , um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen ; Korruption , durch die man Verantwortliche dazu verführt , entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden ; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens ; schlechte Ausführung von Arbeiten , Steuerhinterziehung , Fälschung von Schecks und Rechnungen , überhöhte Ausgaben und Verschwendung . Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung .
BGB 312. 1 In a contract between an entrepreneur and a consumer the subject matter of which is performance for remuneration and which the consumer has been induced to enter into by oral negotiations at his place of employment or in the area of a private home , on the occasion of a leisure event carried out by the entrepreneur or by a third party at least in part in the interest of the entrepreneur , or following an impromptu approach in means of transport or in publicly accessible circulation areas
Section 385 Sale by private agreement