| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | nunmehr   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | nu|nmehr  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 65 Viele Male und auf vielerlei Weise hat Gott einst zu den Vätern gesprochen durch die Propheten ; in dieser Endzeit aber hat er zu uns gesprochen durch den Sohn ( Hebr 1,1-2 ) . Christus , der menschgewordene Sohn Gottes , ist das vollkommene , unübertreffbare , eingeborene Wort des Vaters . In ihm sagt der Vater alles , und es wird kein anderes Wort geben als dieses . Das bringt der hl . Johannes vom Kreuz in seiner Auslegung von Hebr 1,1-2 lichtvoll zum Ausdruck : Seit er uns seinen Sohn geschenkt hat , der sein Wort ist , hat Gott uns kein anderes Wort zu geben . Er hat alles zumal in diesem einen Worte gesprochen Denn was er ehedem nur stückweise zu den Propheten geredet , das hat er nunmehr im ganzen gesprochen , indem er uns das Ganze gab , nämlich seinen Sohn . Wer demnach jetzt noch ihn befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte , der würde nicht bloß unvernünftig handeln , sondern Gott geradezu beleidigen , weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richten würde , ohne jegliches Verlangen nach anderen oder neuen Dingen ( Carm . 2,22 ) .   | 
 | Kte 1047 Das sichtbare Universum ist somit ebenfalls dazu bestimmt , umgewandelt zu werden , damit die Welt , in ihren anfänglichen Zustand zurückversetzt , nunmehr unbehindert im Dienst der Gerechten stehe ( Irenäus , hær . 5,32,1 ) und so an deren Verherrlichung im auferstandenen Jesus Christus teilhabe .   | 
 | 2Tim 4,6 Denn ich werde nunmehr geopfert , und die Zeit meines Aufbruchs ist nahe .   | 
 | BGB 1312 Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen , ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen , und , nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben , aussprechen , dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind . Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen , sofern die Eheschließenden dies wünschen .   | 
 |  |