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Fachwort
Deutschmindert Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mindert
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 285. 2 Kann der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangen , so mindert sich dieser , wenn er von dem in Absatz 1 bestimmten Recht Gebrauch macht , um den Wert des erlangten Ersatzes oder Ersatzanspruchs .
BGB 326. 3 Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs , so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet . Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs . 3 insoweit , als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt .
BGB 651d. 1 Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs . 1 mangelhaft , so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs . 3. § 638 Abs . 4 findet entsprechende Anwendung .
BGB 1612b. 1 Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden : 1. zur Hälfte , wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt ( § 1606 Abs . 3 Satz 2 ) ; 2. in allen anderen Fällen in voller Höhe . In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes .