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Worttyp fehlt
Jakobs letzter Wille
Offb 2,19 Ich kenne deine Werke , deine Liebe und deinen Glauben , dein Dienen und Ausharren und ich weiß , dass du in letzter Zeit mehr getan hast als am Anfang .
GG 77. 3 Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist , kann der Bundesrat , wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist , gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen . Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom Bundestage erneut gefaßten Beschlusses , in allen anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses , daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen ist .