| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | krankes | Grundwort | zuordnten | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | krank|es | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker . | 
|  | Mal 1,8 Wenn ihr ein blindes Tier als Schlachtopfer darbringt , / ist das nicht schlecht ? Und wenn ihr ein lahmes und krankes Tier darbringt , / ist das nicht schlecht ? Biete das einmal deinem Statthalter an ! / Ob er wohl Gefallen an dir hat und dich freundlich ansieht? , / spricht der Herr der Heere . | 
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