kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
höherer
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
hö|her|er
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
BGB 627. 1 Bei einem Dienstverhältnis , das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist , ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig , wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete , ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen , Dienste höherer Art zu leisten hat , die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen .
§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt
BGB 651j. 1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert , gefährdet oder beeinträchtigt , so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen .