kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschhöherer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: hö|her|er
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
BGB 627. 1 Bei einem Dienstverhältnis , das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist , ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig , wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete , ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen , Dienste höherer Art zu leisten hat , die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen .
§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt
BGB 651j. 1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert , gefährdet oder beeinträchtigt , so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen .