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Fachwort
Deutschgelegte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gelegte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 494. 2 Ungeachtet eines Mangels nach Absatz 1 wird der Verbraucherdarlehensvertrag gültig , soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt . Jedoch ermäßigt sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Sollzinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz , wenn die Angabe des Sollzinssatzes , des effektiven Jahreszinses oder des Gesamtbetrags fehlt .
BGB 494. 3 Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben , so vermindert sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Sollzinssatz um den Prozentsatz , um den der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben ist .
BGB 779. 1 Ein Vertrag , durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird ( Vergleich ) , ist unwirksam , wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewißheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde .