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Fachwort
Deutschbislang Grundwort biberint
Fachbebietfehlt Trennung: bisla|ng
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
BGB 556a. 2 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart , kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen , dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen , der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig . Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten , so ist diese entsprechend herabzusetzen .