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Fachwort
Deutschbefugte Grundwort befugen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: be|fug|te
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Berechtigung Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 385 Hat die Sache einen Börsen - oder Marktpreis , so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken .
BGB 1221 Hat das Pfand einen Börsen - oder Marktpreis , so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken .
BGB 1240. 2 Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben , so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den oder Silberwert erreichenden Preis Golderfolgen.