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Deutsch
befugte
Grundwort
befugen
Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
be|fug|te
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Berechtigung
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
BGB 385 Hat die Sache einen Börsen - oder Marktpreis , so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken .
BGB 1221 Hat das Pfand einen Börsen - oder Marktpreis , so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken .
BGB 1240. 2 Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben , so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den oder Silberwert erreichenden Preis Golderfolgen.