| Fachwort | 
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  | Deutsch | ausüben   |  Grundwort  | üben   | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben | 
    		Trennung:  | aus|ü|ben  | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | Verb -> Infinitiv -> Präsens | 
  | Konjugation | 
	
	Konjugation hat | 
| im Mehrwort | Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .   | 
 | Kte 894 Die Bischöfe leiten Teilkirchen , die ihnen anvertraut worden sind , als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat , Zuspruch und Beispiel , aber auch mit Autorität und heiliger Vollmacht ( LG 27 ) . Diese Autorität müssen sie jedoch zum Aufbau der Gemeinde im Geist des Dienens ausüben , der der Geist ihres Meisters ist [ Vgl . Lk 22 , 26-27 ] .   | 
 | Kte 895 Diese Vollmacht , die sie im Namen Christi persönlich ausüben , ist die eigene , ordentliche und unmittelbare , auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten Autorität der Kirche geregelt wird ( LG 27 ) . Man darf jedoch die Bischöfe nicht als Vikare des Papstes ansehen , dessen ordentliche , unmittelbare Autorität über die ganze Kirche deren eigene Autorität nicht zunichte macht , sondern im Gegenteil bestärkt und schützt . Allerdings ist ihre Autorität in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche unter der Leitung des Papstes auszuüben .   | 
 | Kte 897 Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes , die Christgläubigen also , die , als durch die Taufe Christus einverleibte , zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden , entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben ( LG 31 ) .   | 
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