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Kte 2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [ Vgl . HV 16 ] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral . Diese Methoden achten den Leib der Eheleute , ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit . Hingegen ist jede Handlung verwerflich , die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt , die Fortpflanzung zu verhindern , sei es als Ziel , sei es als Mittel zum Ziel ( HV 14 ) . Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt , wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde , zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken . So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe , die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist . Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft(FC 32 ) .