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BGB 193 Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag , einen am Erklärungs - oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend , so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag .
BGB 556b. 1 Die Miete ist zu Beginn , spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten , nach denen sie bemessen ist .
BGB 573b. 2 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig .
BGB 573c. 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig . Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate . BGB 573c. 2 Bei Wohnraum , der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist , kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden . BGB 573c. 3 Bei Wohnraum nach § 549 Abs . 2 Nr . 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig . BGB 573c. 4 Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam .