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Fachwort
DeutschWeigert Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Weig|ert
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 585b. 2 Weigert sich ein Vertragsteil , bei der Anfertigung einer Beschreibung mitzuwirken , oder ergeben sich bei der Anfertigung Meinungsverschiedenheiten tatsächlicher Art , so kann jeder Vertragsteil verlangen , dass eine Beschreibung durch einen Sachverständigen angefertigt wird , es sei denn , dass seit der Überlassung der Pachtsache mehr als neun Monate oder seit der Beendigung des Pachtverhältnisses mehr als drei Monate verstrichen sind ; der Sachverständige wird auf Antrag durch das Landwirtschaftsgericht ernannt . Die insoweit entstehenden Kosten trägt jeder Vertragsteil zur Hälfte .
BGB 591. 2 Weigert sich der Verpächter , den Verwendungen zuzustimmen , so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Landwirtschaftsgericht ersetzt werden , soweit die Verwendungen zur Erhaltung oder nachhaltigen Verbesserung der Rentabilität des Betriebs geeignet sind und dem Verpächter bei Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zugemutet werden können . Dies gilt nicht , wenn der Pachtvertrag gekündigt ist oder das Pachtverhältnis in weniger als drei Jahren endet . Das Landwirtschaftsgericht kann die Zustimmung unter Bedingungen und Auflagen ersetzen .
BGB 593. 4 Weigert sich ein Vertragsteil , in eine Änderung des Vertrags einzuwilligen , so kann der andere Teil die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts beantragen .
Ex 22,16 Weigert sich aber ihr Vater , sie ihm zu geben , dann hat er ihm so viel zu zahlen , wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt .