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Fachwort
DeutschVormund Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vor|mund
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 113. 3 Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund , so kann die Ermächtigung , wenn sie von ihm verweigert wird , auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden . Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen , wenn sie im Interesse des Mündels liegt .
BGB 1411. 1 Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist , kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters schließen . Dies gilt auch für einen Betreuten , soweit für diese Angelegenheit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist . Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund , so ist außer der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich , wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder eingeschränkt oder wenn Gütergemeinschaft vereinbart oder aufgehoben wird ; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer , ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich . Der gesetzliche Vertreter kann für einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Ehegatten oder einen geschäftsfähigen Betreuten keinen Ehevertrag schließen .
BGB 1411. 2 Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten schließt der gesetzliche Vertreter den Vertrag ; Gütergemeinschaft kann er nicht vereinbaren oder aufheben . Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund , so kann er den Vertrag nur mit Genehmigung des Familiengerichts schließen ; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer , ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich .
BGB 1436 Steht der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , unter Vormundschaft oder fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis seines Betreuers , so hat ihn der Vormund oder Betreuer in den Rechten und Pflichten zu vertreten , die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben . Dies gilt auch dann , wenn der andere Ehegatte zum Vormund oder Betreuer bestellt ist .