Fachwort |
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Deutsch | Viertel | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Vie|rtel |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Offb 6,8 Da sah ich ein fahles Pferd ; und der , der auf ihm saß , heißt «der Tod» ; und die Unterwelt zog hinter ihm her . Und ihnen wurde die Macht gegeben über ein Viertel der Erde , Macht , zu töten durch Schwert , Hunger und Tod und durch die Tiere der Erde . |
| BGB 1371. 1 Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet , so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht , dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht ; hierbei ist unerheblich , ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben . |
| BGB 1371. 4 Sind erbberechtigte Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten , welche nicht aus der durch den Tod dieses Ehegatten aufgelösten Ehe stammen , vorhanden , so ist der überlebende Ehegatte verpflichtet , diesen Abkömmlingen , wenn und soweit sie dessen bedürfen , die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung aus dem nach Absatz 1 zusätzlich gewährten Viertel zu gewähren . |
| BGB 1931. 1 Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel , neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen . Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen , so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil , der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde . |
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