| Fachwort | 
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  | Deutsch | Umstand   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Ums|tand  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Treubruch   | 
 | Treuewort   | 
 | Treulosen   | 
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 | Kte 1634 Der Umstand , daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören , stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar , falls es ihnen gelingt , das , was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat , zusammenzubringen und voneinander zu lernen , wie jeder seine Treue zu Christus lebt . Doch dürfen die Probleme , die Mischehen mit sich bringen , nicht unterschätzt werden . Sie gehen darauf zurück , daß die Spaltung der Christen noch nicht behoben ist . Für die Gatten besteht die Gefahr , daß sie die Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren . Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch erschweren . Unterschiedliche Auffassungen über den Glauben und selbst über die Ehe , aber auch unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen führen , vor allem in bezug auf die Kindererziehung . Dann kann sich die Gefahr einstellen , religiös gleichgültig zu werden .   | 
 | Kte 1754 Die Umstände , einschließlich der Folgen , sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung . Sie tragen dazu bei , die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen ( ein solcher Umstand ist z . B . die Höhe des Betrages eines Diebstahls ) . Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren ( z . B . Handeln aus Todesangst ) . Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern ; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen .   | 
 | BGB 249. 1 Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist , hat den Zustand herzustellen , der bestehen würde , wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre .   | 
 | BGB 269. 3 Aus dem Umstand allein , dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat , ist nicht zu entnehmen , dass der Ort , nach welchem die Versendung zu erfolgen hat , der Leistungsort sein soll .   | 
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