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Fachwort
DeutschSpannen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Spannen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 558a. 4 Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel , der Spannen enthält , reicht es aus , wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt . Ist in dem Zeitpunkt , in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt , kein Mietspiegel vorhanden , bei dem § 558c Abs . 3 oder § 558d Abs . 2 eingehalten ist , so kann auch ein anderer , insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden .