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Fachwort
DeutschSchutze Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schutze
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen . Das Gleiche gilt , wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt .
GG 5. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze , den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre .
GG 6. 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung .
GG 10. 2 Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden . Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes , so kann das Gesetz bestimmen , daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt .