Fachwort |
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Deutsch | Schulen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Sch|ulen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht , für sie eine Schule zu wählen , die ihren Überzeugungen entspricht . Das ist ein Grundrecht . Die Eltern haben die Pflicht , soweit wie möglich solche Schulen zu wählen , die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [ Vgl . GE 6 ] . Die Behörden haben die Pflicht , dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen , daß es auch wirklich ausgeübt werden kann . |
| Kte 2689 Gebetsgruppen , ja Schulen des Gebetes sind heute ein Zeichen und eine der treibenden Kräfte der Erneuerung des Gebetes in der Kirche , sofern sie aus den wahren Quellen christlichen Betens schöpfen . Das Bemühen um die Gemeinschaft ist ein Zeichen für ein wahrhaft kirchliches Beten . |
| GG 7. 3 Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach . Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt . Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden , Religionsunterricht zu erteilen . |
| GG 7. 4 Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet . Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen . Die Genehmigung ist zu erteilen , wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird . Die Genehmigung ist zu versagen , wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist . |
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