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Fachwort
DeutschReugeld Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Reugeld
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 336. 2 Die Draufgabe gilt im Zweifel nicht als Reugeld .
§ 353 Rücktritt gegen Reugeld
BGB 353 Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten , so ist der Rücktritt unwirksam , wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grund die Erklärung unverzüglich zurückweist . Die Erklärung ist jedoch wirksam , wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird .