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Fachwort
DeutschRaumnot Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Raumnot
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 13. 7 Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen , auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung , insbesondere zur Behebung der Raumnot , zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden .
GG 117. 2 Gesetze , die das Recht der Freizügigkeit mit Rücksicht auf die gegenwärtige Raumnot einschränken , bleiben bis zu ihrer Aufhebung durch Bundesgesetz in Kraft .