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Fachwort
DeutschNotwehr Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: No|tw|ehr
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Notwehr
Kte 2263 Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot , einen Unschuldigen zu töten , also einen willentlichen Mord zu begehen . Aus der Handlung dessen , der sich selbst verteidigt , kann eine doppelte Wirkung folgen : die eine ist die Rettung des eigenen Lebens , die andere ist die Tötung des Angreifers ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 64 , 7 ) . Nur die eine Wirkung ist gewollt , die andere nicht .
Kte 2265 Die Notwehr kann für den , der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist , nicht nur ein Recht , sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein .
Kte 2321 Das Verbot des Mordes hebt nicht das Recht auf einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen . Die Notwehr ist für solche die für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich sind , eine schwerwiegende Pflicht .
§ 227 Notwehr