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Fachwort
DeutschMiterbe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mit|erbe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1265 Die Taufe reinigt nicht nur von allen Sünden , sondern macht den Neugetauften zugleich zu einer neuen Schöpfung ( 2 Kor 5,17 ) , zu einem Adoptivsohn Gottes [ Vgl . Gal 4,5-7 ] ; er hat an der göttlichen Natur Anteil ( 2 Petr 1,4 ) , ist Glied Christi [ Vgl . 1 Kor 6,15 ; 12,27 ] , Miterbe mit ihm ( Röm 8 , 17 ) und ein Tempel des Heiligen Geistes [ Vgl . 1 Kor 6,19 ] .
BGB 2033. 1 Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen . Der Vertrag , durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt , bedarf der notariellen Beurkundung .
BGB 2033. 2 Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen .
BGB 2034. 1 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten , so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt .