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Fachwort
DeutschMietern Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mietern
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
BGB 563a. 1 Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter , so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt .