Fachwort |
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Deutsch | Leitung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Lei|tung |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| 3827 |
| DeBartolo |
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| Die Bitte um Vergebung und Leitung |
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| Kte 877 Desgleichen gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer Charakter . Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein als die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie ( AG 5 ) . Miteinander erwählt , werden sie auch miteinander ausgesandt ; ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller Gläubigen ; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft der göttlichen Personen sein [ Vgl . Joh 17,21-23 ] . Deshalb übt jeder Bischof seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom , dem Nachfolger des hl . Petrus und Haupt des Kollegiums ; in entsprechender Weise üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus , unter der Leitung ihres Bischofs . |
| Kte 889 Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten , wollte Christus , der ja die Wahrheit ist , seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen . Durch den übernatürlichen Glaubenssinn hält das Gottesvolk unter der Leitung des lebendigen Lehramtes der Kirche den Glauben unverlierbar fest [ Vgl . LG 12 ; DV 10 ] . |
| Kte 895 Diese Vollmacht , die sie im Namen Christi persönlich ausüben , ist die eigene , ordentliche und unmittelbare , auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten Autorität der Kirche geregelt wird ( LG 27 ) . Man darf jedoch die Bischöfe nicht als Vikare des Papstes ansehen , dessen ordentliche , unmittelbare Autorität über die ganze Kirche deren eigene Autorität nicht zunichte macht , sondern im Gegenteil bestärkt und schützt . Allerdings ist ihre Autorität in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche unter der Leitung des Papstes auszuüben . |
| Kte 903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen , können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘ . Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt , weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen , können auch Laien , selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind , nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen , nämlich den Dienst am Wort , die Leitung liturgischer Gebete , die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion ( [ link ] CIC , can . 230 , §3 ) . |
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