kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschKürzung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kürzung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 2188 Kürzung der Beschwerungen
BGB 2318. 2 Einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber ist die Kürzung nur soweit zulässig , dass ihm der Pflichtteil verbleibt .
§ 2322 Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen