Fachwort |
|
|
Deutsch | Gehören | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ge|hör|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 1418. 4 Gehören Vermögensgegenstände zum Vorbehaltsgut , so ist dies Dritten gegenüber nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam . |
| BGB 1667. 2 Das Familiengericht kann anordnen , dass das Geld des Kindes in bestimmter Weise anzulegen und dass zur Abhebung seine Genehmigung erforderlich ist . Gehören Wertpapiere , Kostbarkeiten oder Schuldbuchforderung gegen den Bund oder ein Land zum Vermögen des Kindes , so kann das Familiengericht dem Elternteil , der das Kind vertritt , die gleichen Verpflichtungen auferlegen , die nach §§ 1814 bis 1816 , 1818 einem Vormund obliegen ; die §§ 1819 , 1820 sind entsprechend anzuwenden . |
| BGB 1816 Gehören Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land bei der Anordnung der Vormundschaft zu dem Vermögen des Mündels oder erwirbt der Mündel später solche Forderungen , so hat der Vormund in das Schuldbuch den Vermerk eintragen zu lassen , dass er über die Forderungen nur mit Genehmigung des Familiengerichts verfügen kann . |
| BGB 2118 Gehören zur Erbschaft Buchforderungen gegen den Bund oder ein Land , so ist der Vorerbe auf Verlangen des Nacherben verpflichtet , in das Schuldbuch den Vermerk eintragen zu lassen , dass er über die Forderungen nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen kann . |
| |