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BGB 613a. 6 Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen . Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden . Fußnote
BGB 1357. 3 Absatz 1 gilt nicht , wenn die Ehegatten getrennt leben . Fußnote
BGB 1376. 4 Ein land - oder forstwirtschaftlicher Betrieb , der bei der Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens zu berücksichtigen ist , ist mit dem Ertragswert anzusetzen , wenn der Eigentümer nach § 1378 Abs . 1 in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann ; die Vorschrift des § 2049 Abs . 2 ist anzuwenden . Fußnote
BGB 1565. 2 Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt , so kann die Ehe nur geschieden werden , wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen , die in der Person des anderen Ehegatten liegen , eine unzumutbare Härte darstellen würde . Fußnote