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BGB 108. 2 Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
BGB 177. 2 Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
BGB 415. 2 Wird die Genehmigung verweigert , so gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt . Fordert der Schuldner oder der Dritte den Gläubiger unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Frist erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
BGB 451. 1 Die Wirksamkeit eines dem § 450 zuwider erfolgten Kaufs und der Übertragung des gekauften Gegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner , Eigentümer oder Gläubiger Beteiligten ab . Fordert der Käufer einen Beteiligten zur Erklärung über die Genehmigung auf , so findet § 177 Abs . 2 entsprechende Anwendung .