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Fachwort
DeutschFehlers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Fehlers
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1624. 2 Die Verpflichtung des Ausstattenden zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Fehlers der Sache bestimmt sich , auch soweit die Ausstattung nicht als Schenkung gilt , nach den für die Gewährleistungspflicht des Schenkers geltenden Vorschriften .