| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Erklärt | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Erk|lärt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Lev 25,10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus ! Es gelte euch als Jubeljahr . Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren , jeder soll zu seiner Sippe heimkehren . | 
|  | BGB 340. 1 Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen , dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt , so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen . Erklärt der Gläubiger dem Schuldner , dass er die Strafe verlange , so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen . | 
|  | BGB 344 Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam , so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam , selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben . | 
|  | BGB 358. 2 Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen , so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden . Kann der Verbraucher die auf den Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete Willenserklärung nach Maßgabe dieses Untertitels widerrufen , gilt allein Absatz 1 und sein Widerrufsrecht aus § 495 Abs . 1 ist ausgeschlossen . Erklärt der Verbraucher im Falle des Satzes 2 dennoch den Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags , gilt dies als Widerruf des verbundenen Vertrags gegenüber dem Unternehmer gemäß Absatz 1. | 
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