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Fachwort
DeutschEignung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Eignung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1631a In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht . Bestehen Zweifel , so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden .
BGB 1897. 7 Wird eine Person unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 Satz 1 erstmals in dem Bezirk des Betreuungsgerichts zum Betreuer bestellt , soll das Gericht zuvor die zuständige Behörde zur Eignung des ausgewählten Betreuers und zu den nach § 1 Abs . 1 Satz 1 zweite Alternative des Vormünder - und Betreuervergütungsgesetzes zu treffenden Feststellungen anhören . Die zuständige Behörde soll die Person auffordern , ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen .
BGB 1908b. 1 Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen , wenn seine Eignung , die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen , nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt . Ein wichtiger Grund liegt auch vor , wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt hat . Das Gericht soll den nach § 1897 Abs . 6 bestellten Betreuer entlassen , wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann .
GG 33. 2 Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung , Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte .